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Die Arbeitslosenversicherung

Mise à jour le 21/01/2026

  • Sie sind vollständig arbeitslos,wenn Ihr Arbeitsvertrag definitiv aufgelöst worden ist. In diesem Falle haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Ihrem Wohnsitzland.
  • Sie sind teilweise arbeitslos, d.h. Sie arbeiten nicht mehr aufgrund einer Verringerung oder Unterbrechung der Aktivität Ihres Unternehmens (aufgrund von schlechtem Wetter im Baugewerbe, betriebsbedingter oder konjunktureller Kurzarbeit), der Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber wird jedoch aufrechterhalten. In diesem Falle haben Sie Anspruch auf Leistungen der dafür zuständigen Einrichtung des Landes, in dem Sie arbeiten.
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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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