Das Wichtigste
- Das Formular S1 meldet Sie und Ihre Familienangehörigen bei der Krankenkasse Ihres Wohnlandes an, während Sie im Beschäftigungsland versichert sind.
- Es wird von der Krankenkasse des Beschäftigungslandes ausgestellt (CNS in Luxemburg, CPAM in Frankreich).
- Pro Familienmitglied ist ein eigenes S1 erforderlich.
- Ergebnis: Ihre Behandlungen werden in beiden Ländern übernommen.
Was ist das Formular S1?
Das S1 ist ein europäisches „portables Dokument“ (Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Es bescheinigt Ihre Versicherung in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz und ermöglicht die Eintragung bei der Krankenkasse Ihres Wohnlandes. Es ersetzt die früheren Formulare E106, E109 und E121.
So erhalten Sie Ihr S1
| Sie arbeiten… | Wer stellt das S1 aus | Wie |
|---|---|---|
| in Luxemburg (Wohnsitz Deutschland) | Die CNS | Versand in der Regel automatisch nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber (CCSS); sonst online bei der CNS bestellen und bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. |
| in Frankreich (Wohnsitz Deutschland) | Die CPAM | Bei Ihrer französischen Krankenkasse anfordern und Ihrer deutschen Krankenkasse vorlegen. |
| in Deutschland (Wohnsitz Frankreich) | Ihre Krankenkasse (AOK, TK, Barmer…) | Direkt bei Ihrer Kasse anfordern und bei der CPAM Ihres Wohnorts einreichen. |
So füllen Sie es aus – Feld für Feld
Das S1 füllen nicht Sie selbst aus. Das übernimmt die Krankenkasse Ihres Beschäftigungslandes: Sie trägt die Angaben ein, datiert und unterschreibt das Formular. Für Sie bleiben drei Schritte: das S1 beantragen, falls es nicht von allein kommt, jede Ziffer prüfen und es bei der Krankenkasse Ihres Wohnlandes einreichen.
1. Sie arbeiten in Luxemburg: der Online-Antrag bei der CNS
Die CNS schickt Ihnen das S1 nach Ihrer Anmeldung automatisch zu. Haben Sie es spätestens 15 Tage nach Erhalt Ihrer Beitrittserklärung vom CCSS noch nicht, bestellen Sie es über das Online-Formular der CNS für Wohnsitz Deutschland. So füllen Sie die Felder aus:
| Feld | Was Sie eintragen | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Name, Vorname | So geschrieben wie in Ihren Unterlagen der CNS | Nicht mal den Geburtsnamen, mal den Ehenamen verwenden: Die CNS muss Ihre Akte eindeutig zuordnen können. |
| Versichertennummer | Ihre luxemburgische Versichertennummer (Matrikel) | Nicht mit Ihrer deutschen Versichertennummer verwechseln – die wird weiter unten abgefragt. |
| Adresse, Postleitzahl, Stadt, Land | Ihre aktuelle Wohnanschrift in Deutschland | Genau diese Anschrift gehört in Ziffer 1.6 des S1 – nach einem Umzug besonders gründlich prüfen. |
| E-Mail-Adresse | Eine Adresse, die Sie regelmäßig abrufen | – |
| Krankenkasse des Wohnsitzlandes | Die deutsche Krankenkasse, bei der Sie sich mit dem S1 anmelden (z. B. AOK, TK, Barmer) | Gemeint ist Ihre Krankenkasse – keine private Zusatzversicherung. |
| Nationale Versichertennummer (des Wohnsitzlandes) | Ihre Versichertennummer in Deutschland | Nicht die luxemburgische Nummer von oben. |
| Grund für den Antrag | „Erstantrag (Krankenkasse)“ beim ersten S1; „Rücksendung / Nicht-Erhalt des Formulars S1“, wenn nichts angekommen ist; sonst „Wechsel des Arbeitgebers“, „Umzug / Adressänderung“, „Wechsel der Krankenkasse“, „Antrag auf Mitversicherung“ (Familienangehörige) oder „Ruhestand (Rente)“ | Wählen Sie den Grund, der wirklich passt – ein Umzug ist kein Erstantrag. |
2. Wenn das S1 da ist: Ziffer für Ziffer prüfen
| Ziffer | Was dort stehen muss | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| 1.1 | Ihre Nummer im Beschäftigungsland (CNS-Matrikel, Versichertennummer der deutschen Kasse, Nummer der CPAM …) | Nicht die Nummer Ihres Wohnlandes. |
| 1.2 bis 1.5 | Name, Vorname(n), Geburtsname, Geburtsdatum | Mit dem Ausweis abgleichen: Tippfehler korrigiert nur die Kasse, die das S1 ausgestellt hat. |
| 1.6 | Ihre Anschrift im Wohnland | Weder die Adresse des Arbeitgebers noch eine Anschrift im Beschäftigungsland. |
| 1.7 | Ihr Status: versicherte Person (Sie), Familienangehörige/r (z. B. Ehepartner, Kinder) oder Rentner/in | Auf dem S1 Ihres Partners oder Ihrer Kinder muss der Status „Familienangehörige/r“ angekreuzt sein. |
| 2 | Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit | Nur anzukreuzen, wenn der Inhaber solche Leistungen bezieht. |
| 3 | Die versicherte Person, von der sich der Anspruch ableitet | Nur auf dem S1 eines Familienangehörigen ausgefüllt: Dort stehen Ihre Daten als Grenzgänger/in. |
| 4 | Beginn des Anspruchs (und gegebenenfalls sein Ende) | Er sollte mit dem Beginn Ihrer Versicherung im Beschäftigungsland übereinstimmen. |
| 5 | Die ausstellende Kasse: Name, Anschrift, Kennnummer, Datum (5.10) und Unterschrift (5.11) | Ohne Datum und Unterschrift ist das S1 nicht verwendbar – fordern Sie es neu an. |
3. Ihr Fall je nach Beschäftigungsland
- Luxemburg (Wohnsitz Deutschland): Die CNS schickt Ihnen das S1 automatisch. Damit melden Sie sich bei einer Krankenkasse in Deutschland an. Kommt nichts an, bestellen Sie es online (siehe Tabelle oben).
- Frankreich (Wohnsitz Deutschland): Beantragen Sie das S1 bei Ihrer französischen Krankenkasse (CPAM); sie stellt es aus. Anschließend legen Sie es Ihrer Krankenkasse in Deutschland vor.
- Deutschland (Wohnsitz Frankreich): Beantragen Sie das S1 bei Ihrer Krankenkasse (AOK, TK, Barmer …) und reichen Sie es bei der CPAM Ihres Wohnorts ein. Die CPAM stellt Ihnen danach eine Carte Vitale aus.
Häufige Fehler
- Ein leeres S1 selbst ausfüllen: Ohne Datum und Unterschrift der ausstellenden Kasse ist es wertlos.
- Das S1 an die ausstellende Kasse zurückschicken: Es gehört zur Krankenkasse Ihres Wohnlandes.
- Ein S1 für die ganze Familie: Jedes Familienmitglied braucht ein eigenes.
- Eine alte Anschrift in Ziffer 1.6 stehen lassen: Fordern Sie ein neues S1 mit dem Grund „Umzug / Adressänderung“ an.
- Zu lange warten: Bei der CNS bestellen Sie das S1, wenn es 15 Tage nach Erhalt Ihrer Beitrittserklärung vom CCSS noch nicht da ist.
- Arbeitgeberwechsel oder Rente ohne neuen Antrag: Das CNS-Formular sieht für beide Fälle einen eigenen Grund vor.
Unterlagen und wohin damit
- Online-Antrag bei der CNS: Das Formular fragt nur die Felder aus der Tabelle oben ab.
- Krankenkasse im Wohnland: das S1 – eines pro Person, also Ihres und je eines für jedes mitversicherte Familienmitglied. In Deutschland ist das die Krankenkasse, bei der Sie sich anmelden, in Frankreich die CPAM Ihres Wohnorts.
Musterschreiben (an Ihre Krankenkasse im Beschäftigungsland): „Betreff: Antrag auf Ausstellung des Formulars S1. Ich wohne in [Land, Anschrift] und arbeite seit dem [Datum] bei [Arbeitgeber] in [Land]. Bitte stellen Sie mir das Formular S1 aus – ebenso je ein S1 für meine mitversicherten Familienangehörigen ([Namen, Geburtsdaten]) –, damit ich mich bei der Krankenkasse meines Wohnlandes ([Name der Kasse]) anmelden kann. Versichertennummer: [Nummer].“
Geprüft am 25.09.2026: CNS, Bestellung des Formulars S1 für Wohnsitz Deutschland (16.07.2026); Ihr Europa, Krankenversicherungsschutz im Gastland (19.08.2026); ameli.fr, Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich (15.01.2026); Gemeinsame Einrichtung KVG, Ausfüllhinweise zum S1 (17.08.2023).
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Häufige Fragen
Ist das S1 für Grenzgänger Pflicht?
Ja – erst mit dem S1 sind Ihre Behandlungen auf beiden Seiten der Grenze abgesichert.
Braucht jedes Familienmitglied ein eigenes S1?
Ja, für jedes Familienmitglied ist ein eigenes Formular erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen S1 und EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte)?
Die EHIC deckt unvorhergesehene Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten; das S1 regelt Ihre dauerhafte Absicherung im Wohnland.
Wer füllt das Formular S1 aus?
Nicht Sie: Die Krankenkasse Ihres Beschäftigungslandes – etwa die CNS, die AOK, die TK oder die CPAM – füllt das S1 aus, datiert und unterschreibt es. Sie beantragen es, falls es nicht automatisch kommt, prüfen die Angaben und reichen es bei der Krankenkasse Ihres Wohnlandes ein.
Wie beantrage ich das S1 bei der CNS?
Über das Online-Formular der CNS für Wohnsitz Deutschland: Name, Vorname, luxemburgische Versichertennummer, Anschrift, E-Mail, Krankenkasse des Wohnsitzlandes, deutsche Versichertennummer und Grund für den Antrag (etwa „Erstantrag (Krankenkasse)“). Das lohnt sich, wenn das S1 nicht spätestens 15 Tage nach Erhalt Ihrer Beitrittserklärung vom CCSS bei Ihnen ist.
Was sollte ich auf dem S1 prüfen, bevor ich es einreiche?
Ihre Personalien (Ziffern 1.1 bis 1.5), Ihre Anschrift im Wohnland (1.6), Ihren Status (1.7), den Beginn des Anspruchs (Ziffer 4) sowie Datum und Unterschrift der ausstellenden Kasse (Ziffer 5). Fehler korrigiert nur die Kasse, die das S1 ausgestellt hat.
Aktualisiert am 10. Juli 2026