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Das Renteneintrittsalter in Frankreich

Mise à jour le 24/09/2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Stand: 24.09.2026 – geprüft bei service-public.gouv.fr, der Rentenkasse Cnav und Légifrance

  • Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Frankreich liegt je nach Geburtsdatum zwischen 62 und 64 Jahren. Wer zwischen dem 1. Januar 1963 und dem 31. März 1965 geboren ist, kann mit 62 Jahren und 9 Monaten gehen; 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969.
  • Für Renten mit Beginn ab dem 1. September 2026 ist die Anhebung der Reform 2023 ausgesetzt (LFSS 2026): Die Jahrgänge 1964 bis 1968 gehen ein Quartal früher als geplant, wer von Januar bis März 1965 geboren ist, sogar zwei Quartale.
  • Die volle Rente ohne Abschläge erhalten Sie automatisch mit 67 Jahren – unabhängig von Ihren Beitragszeiten.
  • Vor 67 brauchen Sie je nach Geburtsjahr 167 bis 172 Beitragsquartale für die volle Rente. 2026 wird für je 1 803 € beitragspflichtigen Bruttoverdienst ein Quartal angerechnet.
  • Grenzgänger: Ihre deutschen und französischen Versicherungszeiten werden zusammengerechnet – jedes Land zahlt seinen Anteil, sobald Sie dort das jeweilige Rentenalter erreichen. In Deutschland sind das 66 Jahre und 4 Monate (Jahrgang 1960) bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1964).
62–64Jahre: gesetzliches Eintrittsalter, je nach Jahrgang
67Jahre: volle Rente automatisch, ohne Bedingung
167–172Quartale für die volle Rente vor 67
1 803 €brutto bringen 2026 ein Quartal
6Monate vorher: Rentenantrag vorbereiten

Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr

In Frankreich hängt das gesetzliche Renteneintrittsalter von Ihrem Geburtsdatum ab. Die Rentenreform 2023 hebt es schrittweise von 62 auf 64 Jahre an – das Haushaltsgesetz der Sozialversicherung 2026 (LFSS 2026, Artikel 105) hat diese Anhebung für Renten mit Beginn ab dem 1. September 2026 jedoch ausgesetzt: Die Jahrgänge 1964 bis 1968 können ein Quartal früher gehen als ursprünglich vorgesehen, wer zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 1965 geboren ist, sogar zwei Quartale. 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969. Auch die nötige Zahl an Quartalen sinkt für die Jahrgänge 1964 und 1965. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand.

Ländervergleich auf Deutsch: Renteneintrittsalter 2026 – die 5 Länder im Vergleich. Ausführlicher auf Französisch: Âge de départ à la retraite – 5 Länder im Vergleich.

GeburtsjahrGesetzliches RenteneintrittsalterQuartale für die volle Rente
1958 bis 196062 Jahre167 (41 Jahre, 9 Monate)
01.01. bis 31.08.196162 Jahre168 (42 Jahre)
01.09. bis 31.12.196162 Jahre, 3 Monate169 (42 Jahre, 3 Monate)
196262 Jahre, 6 Monate169 (42 Jahre, 3 Monate)
01.01.1963 bis 31.03.196562 Jahre, 9 Monate170 (42 Jahre, 6 Monate)
01.04. bis 31.12.196563 Jahre171 (42 Jahre, 9 Monate)
196663 Jahre, 3 Monate172 (43 Jahre)
196763 Jahre, 6 Monate172 (43 Jahre)
196863 Jahre, 9 Monate172 (43 Jahre)
Ab 196964 Jahre172 (43 Jahre)

Stand: 24.09.2026 – Quellen: service-public.gouv.fr (Merkblatt F14044, geprüft am 14.08.2026), Rundschreiben der Cnav Nr. 2026-07 vom 05.03.2026 und Artikel 105 der LFSS 2026 (Légifrance).

Beispiel: Sie sind am 10. Mai 1966 geboren. Ihr gesetzliches Rentenalter in Frankreich beträgt 63 Jahre und 3 Monate – Sie erreichen es am 10. August 2029. Da eine französische Rente immer am 1. eines Monats beginnt, ist der frühestmögliche Rentenbeginn der 1. September 2029. Ohne Abschlag geht das nur mit 172 Quartalen, sonst erst ab 67 Jahren.

Um überhaupt eine französische Rente beantragen zu können, muss mindestens 1 Quartal an Beiträgen entrichtet worden sein. Ein Quartal wird angerechnet, wenn Beiträge auf ein Entgelt in Höhe des 150-fachen Stunden-SMIC gezahlt wurden. 2026 sind das 1 803 € brutto für ein Quartal und 7 212 € für vier Quartale (SMIC von 12,02 € pro Stunde am 1. Januar 2026, Rundschreiben der Cnav Nr. 2025-33).

Vorruhestand: früher in Rente

Ein vorgezogener Renteneintritt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • bei langer Berufstätigkeit („carrière longue“: Berufsbeginn vor dem 16., 18., 20. oder 21. Geburtstag, mit mindestens 5 Beitragsquartalen ganz am Anfang – 4, wenn Sie zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember geboren sind),
  • bei Behinderung oder anerkannter Erwerbsunfähigkeit,
  • nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit,
  • nach Asbestexposition im Berufsleben.

Gut zu wissen für Grenzgänger: Für die „carrière longue“ können laut service-public.gouv.fr auch im Ausland gezahlte Beiträge berücksichtigt werden, wenn ein internationales Abkommen gilt. Ob Sie betroffen sind, zeigt der offizielle Simulator: service-public.gouv.fr – Simulator „carrière longue“ (auf Französisch).

Details zu den einzelnen Fällen: service-public.gouv.fr – Retraite d’un salarié du secteur privé (auf Französisch).

Grenzgänger: Rente aus Deutschland und Frankreich

Haben Sie in beiden Ländern gearbeitet, gilt die EU-Koordinierung der Sozialversicherungssysteme:

  • Ihre Versicherungszeiten aus allen EU-Ländern werden für die Anspruchsprüfung zusammengerechnet – auch kurze Zeiten gehen nicht verloren.
  • Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil, berechnet nach den dort zurückgelegten Zeiten.
  • Achtung: Den französischen Anteil erhalten Sie ab dem französischen Rentenalter, den deutschen Anteil erst ab dem deutschen Rentenalter – ein früherer Bezug einer Teilrente kann sich auf die Höhe auswirken.
JahrgangFrankreich: gesetzliches AlterDeutschland: Regelaltersgrenze
196062 Jahre66 Jahre, 4 Monate
196162 Jahre (Jan.–Aug.) bzw. 62 Jahre, 3 Monate (Sept.–Dez.)66 Jahre, 6 Monate
196262 Jahre, 6 Monate66 Jahre, 8 Monate
196362 Jahre, 9 Monate66 Jahre, 10 Monate
196462 Jahre, 9 Monate67 Jahre
196562 Jahre, 9 Monate (Jan.–März) bzw. 63 Jahre (Apr.–Dez.)67 Jahre
196663 Jahre, 3 Monate67 Jahre
196763 Jahre, 6 Monate67 Jahre
196863 Jahre, 9 Monate67 Jahre
Ab 196964 Jahre67 Jahre

Stand: 24.09.2026 – Frankreich: service-public.gouv.fr (F14044); Deutschland: §§ 35 und 235 SGB VI (gesetze-im-internet.de). Mehr dazu: Renteneintrittsalter in Deutschland.

Schritt 1Etwa 6 Monate vor dem geplanten Renteneintritt: Unterlagen und Versicherungsverlauf prüfen.
Schritt 2Antrag bei der Rentenkasse Ihres Wohnsitzlandes stellen – sie leitet ihn an alle beteiligten Länder weiter. In Deutschland ist das die Deutsche Rentenversicherung, in Frankreich der Online-Antrag auf info-retraite.fr.
Schritt 3Sie erhalten mit dem Formular P1 eine Übersicht über die Entscheidungen aller Länder.

Sonderfälle für Grenzgänger

  • Weniger als ein Jahr in einem Land versichert? Dann können Sonderregeln greifen: Manche EU-Länder zahlen bei so kurzen Zeiten keine eigene Rente. Die Zeiten werden dann bei der Rente der Länder angerechnet, in denen Sie länger gearbeitet haben.
  • Nie im Wohnsitzland gearbeitet? Dann leitet die Rentenkasse Ihres Wohnsitzlandes den Antrag an das Land weiter, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
  • Rentenbeginn in Frankreich: immer am 1. eines Monats und nie vor dem Datum des Antrags. Wer in Frankreich wohnt, stellt den Antrag laut service-public.gouv.fr mindestens 5 Monate vor dem gewünschten Beginn.
  • Lücke zwischen den beiden Renten: Je nach Jahrgang liegen zwischen dem französischen und dem deutschen Rentenalter 3 Jahre (ab Jahrgang 1969) bis 4 Jahre und 4 Monate (Jahrgang 1960). Planen Sie diese Zeit finanziell ein.
  • Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in Frankreich? Lesen Sie auch: Wann kann ich in den Ruhestand gehen?
Ihr genaues Rentenalter prüfen

Der kostenlose Online-Dienst der französischen Rentenversicherung „Obtenir mon âge de départ à la retraite“ zeigt nach Anmeldung in Ihrem persönlichen Konto Ihr frühestes Rentenalter mit voller Rente sowie Ihre erworbenen und noch fehlenden Quartale (auf Französisch).

Vor dem Antrag helfen unsere Formular-Merkblätter (auf Französisch): Formular P5000 – Ihre Versicherungszeiten je Land und Formular P1 – die Rentenentscheidungen aller Länder prüfen.

Häufige Fragen

Wann kann ich in Frankreich in Rente gehen?

Je nach Geburtsjahr zwischen 62 und 64 Jahren: Wer zwischen Januar 1963 und März 1965 geboren ist, kann mit 62 Jahren und 9 Monaten gehen; ab Jahrgang 1969 gilt 64 Jahre. Die Tabelle oben zeigt alle Jahrgänge.

Gilt die Anhebung auf 64 Jahre überhaupt noch?

Teilweise. Die Reform von 2023 sah die schrittweise Anhebung auf 64 Jahre vor. Für Renten mit Beginn ab dem 1. September 2026 wurde die weitere Anhebung jedoch ausgesetzt: Die Jahrgänge 1964 bis 1968 gehen ein Quartal früher als zunächst geplant (wer von Januar bis März 1965 geboren ist, zwei Quartale), 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969. Die automatische volle Rente mit 67 bleibt unverändert.

Bleibt das Rentenalter in Frankreich bei 62 Jahren?

Nein. 62 Jahre gelten nur für die Jahrgänge 1955 bis August 1961. Für die Jahrgänge Januar 1963 bis März 1965 liegt das Alter bei 62 Jahren und 9 Monaten, danach steigt es weiter: 63 Jahre für April bis Dezember 1965 und schrittweise bis 64 Jahre ab Jahrgang 1969. Laut service-public.gouv.fr ist die Anhebung bis 2028 ausgesetzt.

Wie viele Quartale brauche ich für die volle Rente?

Je nach Geburtsjahr 167 bis 172 Beitragsquartale (43 Jahre ab Jahrgang 1966). Ohne diese Quartale erhalten Sie die volle Rente automatisch mit 67 Jahren – vorher wird ein Abschlag (décote) berechnet. 2026 wird für je 1 803 € beitragspflichtigen Bruttoverdienst ein Quartal angerechnet.

Ich habe in Deutschland und Frankreich gearbeitet – was gilt für mich?

Ihre Versicherungszeiten werden zusammengerechnet, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Jedes Land zahlt anschließend seinen eigenen Anteil, berechnet nach den dort zurückgelegten Zeiten und dem dort geltenden Rentenalter.

Wo beantrage ich meine Rente als Grenzgänger?

Bei der Rentenkasse des Landes, in dem Sie wohnen (oder in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, falls Sie in Ihrem Wohnsitzland nie gearbeitet haben) – wer in Deutschland wohnt, also bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Kasse koordiniert den Antrag mit allen Ländern. Beginnen Sie etwa 6 Monate vor dem geplanten Renteneintritt.

Bekomme ich die deutsche und die französische Rente gleichzeitig?

Nicht unbedingt. Jedes Land zahlt seinen Anteil erst, wenn Sie das dort geltende Rentenalter erreicht haben. Den französischen Anteil können Sie also früher beziehen als den deutschen.

Ab wann wird die französische Rente gezahlt?

Eine französische Rente beginnt immer am 1. eines Monats und nie vor dem Datum Ihres Antrags. Beispiel: Wer am 10. Mai 1966 geboren ist, erreicht das gesetzliche Alter von 63 Jahren und 3 Monaten am 10. August 2029 und kann die Rente frühestens ab dem 1. September 2029 beziehen.

Wie erfahre ich mein genaues Rentenalter und meine Quartale?

Mit dem kostenlosen Online-Dienst „Obtenir mon âge de départ à la retraite“ der Assurance retraite (persönliches Konto erforderlich). Er zeigt Ihr frühestes Alter mit voller Rente sowie Ihre erworbenen und noch fehlenden Quartale.

Quellen

Stand: 24.09.2026 – alle Angaben am 24.09.2026 bei den oben genannten offiziellen Stellen geprüft. Eine Frage zu Ihrer persönlichen Situation? Schreiben Sie unseren Juristen.

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