Stand: 24.09.2026 – geprüft bei service-public.gouv.fr, der Rentenkasse Cnav und Légifrance
- Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Frankreich liegt je nach Geburtsdatum zwischen 62 und 64 Jahren. Wer zwischen dem 1. Januar 1963 und dem 31. März 1965 geboren ist, kann mit 62 Jahren und 9 Monaten gehen; 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969.
- Für Renten mit Beginn ab dem 1. September 2026 ist die Anhebung der Reform 2023 ausgesetzt (LFSS 2026): Die Jahrgänge 1964 bis 1968 gehen ein Quartal früher als geplant, wer von Januar bis März 1965 geboren ist, sogar zwei Quartale.
- Die volle Rente ohne Abschläge erhalten Sie automatisch mit 67 Jahren – unabhängig von Ihren Beitragszeiten.
- Vor 67 brauchen Sie je nach Geburtsjahr 167 bis 172 Beitragsquartale für die volle Rente. 2026 wird für je 1 803 € beitragspflichtigen Bruttoverdienst ein Quartal angerechnet.
- Grenzgänger: Ihre deutschen und französischen Versicherungszeiten werden zusammengerechnet – jedes Land zahlt seinen Anteil, sobald Sie dort das jeweilige Rentenalter erreichen. In Deutschland sind das 66 Jahre und 4 Monate (Jahrgang 1960) bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1964).
Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr
In Frankreich hängt das gesetzliche Renteneintrittsalter von Ihrem Geburtsdatum ab. Die Rentenreform 2023 hebt es schrittweise von 62 auf 64 Jahre an – das Haushaltsgesetz der Sozialversicherung 2026 (LFSS 2026, Artikel 105) hat diese Anhebung für Renten mit Beginn ab dem 1. September 2026 jedoch ausgesetzt: Die Jahrgänge 1964 bis 1968 können ein Quartal früher gehen als ursprünglich vorgesehen, wer zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 1965 geboren ist, sogar zwei Quartale. 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969. Auch die nötige Zahl an Quartalen sinkt für die Jahrgänge 1964 und 1965. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand.
Ländervergleich auf Deutsch: Renteneintrittsalter 2026 – die 5 Länder im Vergleich. Ausführlicher auf Französisch: Âge de départ à la retraite – 5 Länder im Vergleich.
| Geburtsjahr | Gesetzliches Renteneintrittsalter | Quartale für die volle Rente |
|---|---|---|
| 1958 bis 1960 | 62 Jahre | 167 (41 Jahre, 9 Monate) |
| 01.01. bis 31.08.1961 | 62 Jahre | 168 (42 Jahre) |
| 01.09. bis 31.12.1961 | 62 Jahre, 3 Monate | 169 (42 Jahre, 3 Monate) |
| 1962 | 62 Jahre, 6 Monate | 169 (42 Jahre, 3 Monate) |
| 01.01.1963 bis 31.03.1965 | 62 Jahre, 9 Monate | 170 (42 Jahre, 6 Monate) |
| 01.04. bis 31.12.1965 | 63 Jahre | 171 (42 Jahre, 9 Monate) |
| 1966 | 63 Jahre, 3 Monate | 172 (43 Jahre) |
| 1967 | 63 Jahre, 6 Monate | 172 (43 Jahre) |
| 1968 | 63 Jahre, 9 Monate | 172 (43 Jahre) |
| Ab 1969 | 64 Jahre | 172 (43 Jahre) |
Stand: 24.09.2026 – Quellen: service-public.gouv.fr (Merkblatt F14044, geprüft am 14.08.2026), Rundschreiben der Cnav Nr. 2026-07 vom 05.03.2026 und Artikel 105 der LFSS 2026 (Légifrance).
Um überhaupt eine französische Rente beantragen zu können, muss mindestens 1 Quartal an Beiträgen entrichtet worden sein. Ein Quartal wird angerechnet, wenn Beiträge auf ein Entgelt in Höhe des 150-fachen Stunden-SMIC gezahlt wurden. 2026 sind das 1 803 € brutto für ein Quartal und 7 212 € für vier Quartale (SMIC von 12,02 € pro Stunde am 1. Januar 2026, Rundschreiben der Cnav Nr. 2025-33).
Vorruhestand: früher in Rente
Ein vorgezogener Renteneintritt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- bei langer Berufstätigkeit („carrière longue“: Berufsbeginn vor dem 16., 18., 20. oder 21. Geburtstag, mit mindestens 5 Beitragsquartalen ganz am Anfang – 4, wenn Sie zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember geboren sind),
- bei Behinderung oder anerkannter Erwerbsunfähigkeit,
- nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit,
- nach Asbestexposition im Berufsleben.
Gut zu wissen für Grenzgänger: Für die „carrière longue“ können laut service-public.gouv.fr auch im Ausland gezahlte Beiträge berücksichtigt werden, wenn ein internationales Abkommen gilt. Ob Sie betroffen sind, zeigt der offizielle Simulator: service-public.gouv.fr – Simulator „carrière longue“ (auf Französisch).
Details zu den einzelnen Fällen: service-public.gouv.fr – Retraite d’un salarié du secteur privé (auf Französisch).
Grenzgänger: Rente aus Deutschland und Frankreich
Haben Sie in beiden Ländern gearbeitet, gilt die EU-Koordinierung der Sozialversicherungssysteme:
- Ihre Versicherungszeiten aus allen EU-Ländern werden für die Anspruchsprüfung zusammengerechnet – auch kurze Zeiten gehen nicht verloren.
- Jedes Land zahlt seinen eigenen Rentenanteil, berechnet nach den dort zurückgelegten Zeiten.
- Achtung: Den französischen Anteil erhalten Sie ab dem französischen Rentenalter, den deutschen Anteil erst ab dem deutschen Rentenalter – ein früherer Bezug einer Teilrente kann sich auf die Höhe auswirken.
| Jahrgang | Frankreich: gesetzliches Alter | Deutschland: Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| 1960 | 62 Jahre | 66 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 62 Jahre (Jan.–Aug.) bzw. 62 Jahre, 3 Monate (Sept.–Dez.) | 66 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 62 Jahre, 6 Monate | 66 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 62 Jahre, 9 Monate | 66 Jahre, 10 Monate |
| 1964 | 62 Jahre, 9 Monate | 67 Jahre |
| 1965 | 62 Jahre, 9 Monate (Jan.–März) bzw. 63 Jahre (Apr.–Dez.) | 67 Jahre |
| 1966 | 63 Jahre, 3 Monate | 67 Jahre |
| 1967 | 63 Jahre, 6 Monate | 67 Jahre |
| 1968 | 63 Jahre, 9 Monate | 67 Jahre |
| Ab 1969 | 64 Jahre | 67 Jahre |
Stand: 24.09.2026 – Frankreich: service-public.gouv.fr (F14044); Deutschland: §§ 35 und 235 SGB VI (gesetze-im-internet.de). Mehr dazu: Renteneintrittsalter in Deutschland.
Sonderfälle für Grenzgänger
- Weniger als ein Jahr in einem Land versichert? Dann können Sonderregeln greifen: Manche EU-Länder zahlen bei so kurzen Zeiten keine eigene Rente. Die Zeiten werden dann bei der Rente der Länder angerechnet, in denen Sie länger gearbeitet haben.
- Nie im Wohnsitzland gearbeitet? Dann leitet die Rentenkasse Ihres Wohnsitzlandes den Antrag an das Land weiter, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
- Rentenbeginn in Frankreich: immer am 1. eines Monats und nie vor dem Datum des Antrags. Wer in Frankreich wohnt, stellt den Antrag laut service-public.gouv.fr mindestens 5 Monate vor dem gewünschten Beginn.
- Lücke zwischen den beiden Renten: Je nach Jahrgang liegen zwischen dem französischen und dem deutschen Rentenalter 3 Jahre (ab Jahrgang 1969) bis 4 Jahre und 4 Monate (Jahrgang 1960). Planen Sie diese Zeit finanziell ein.
- Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in Frankreich? Lesen Sie auch: Wann kann ich in den Ruhestand gehen?
Der kostenlose Online-Dienst der französischen Rentenversicherung „Obtenir mon âge de départ à la retraite“ zeigt nach Anmeldung in Ihrem persönlichen Konto Ihr frühestes Rentenalter mit voller Rente sowie Ihre erworbenen und noch fehlenden Quartale (auf Französisch).
Vor dem Antrag helfen unsere Formular-Merkblätter (auf Französisch): Formular P5000 – Ihre Versicherungszeiten je Land und Formular P1 – die Rentenentscheidungen aller Länder prüfen.
Häufige Fragen
Wann kann ich in Frankreich in Rente gehen?
Je nach Geburtsjahr zwischen 62 und 64 Jahren: Wer zwischen Januar 1963 und März 1965 geboren ist, kann mit 62 Jahren und 9 Monaten gehen; ab Jahrgang 1969 gilt 64 Jahre. Die Tabelle oben zeigt alle Jahrgänge.
Gilt die Anhebung auf 64 Jahre überhaupt noch?
Teilweise. Die Reform von 2023 sah die schrittweise Anhebung auf 64 Jahre vor. Für Renten mit Beginn ab dem 1. September 2026 wurde die weitere Anhebung jedoch ausgesetzt: Die Jahrgänge 1964 bis 1968 gehen ein Quartal früher als zunächst geplant (wer von Januar bis März 1965 geboren ist, zwei Quartale), 64 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1969. Die automatische volle Rente mit 67 bleibt unverändert.
Bleibt das Rentenalter in Frankreich bei 62 Jahren?
Nein. 62 Jahre gelten nur für die Jahrgänge 1955 bis August 1961. Für die Jahrgänge Januar 1963 bis März 1965 liegt das Alter bei 62 Jahren und 9 Monaten, danach steigt es weiter: 63 Jahre für April bis Dezember 1965 und schrittweise bis 64 Jahre ab Jahrgang 1969. Laut service-public.gouv.fr ist die Anhebung bis 2028 ausgesetzt.
Wie viele Quartale brauche ich für die volle Rente?
Je nach Geburtsjahr 167 bis 172 Beitragsquartale (43 Jahre ab Jahrgang 1966). Ohne diese Quartale erhalten Sie die volle Rente automatisch mit 67 Jahren – vorher wird ein Abschlag (décote) berechnet. 2026 wird für je 1 803 € beitragspflichtigen Bruttoverdienst ein Quartal angerechnet.
Ich habe in Deutschland und Frankreich gearbeitet – was gilt für mich?
Ihre Versicherungszeiten werden zusammengerechnet, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Jedes Land zahlt anschließend seinen eigenen Anteil, berechnet nach den dort zurückgelegten Zeiten und dem dort geltenden Rentenalter.
Wo beantrage ich meine Rente als Grenzgänger?
Bei der Rentenkasse des Landes, in dem Sie wohnen (oder in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, falls Sie in Ihrem Wohnsitzland nie gearbeitet haben) – wer in Deutschland wohnt, also bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Kasse koordiniert den Antrag mit allen Ländern. Beginnen Sie etwa 6 Monate vor dem geplanten Renteneintritt.
Bekomme ich die deutsche und die französische Rente gleichzeitig?
Nicht unbedingt. Jedes Land zahlt seinen Anteil erst, wenn Sie das dort geltende Rentenalter erreicht haben. Den französischen Anteil können Sie also früher beziehen als den deutschen.
Ab wann wird die französische Rente gezahlt?
Eine französische Rente beginnt immer am 1. eines Monats und nie vor dem Datum Ihres Antrags. Beispiel: Wer am 10. Mai 1966 geboren ist, erreicht das gesetzliche Alter von 63 Jahren und 3 Monaten am 10. August 2029 und kann die Rente frühestens ab dem 1. September 2029 beziehen.
Wie erfahre ich mein genaues Rentenalter und meine Quartale?
Mit dem kostenlosen Online-Dienst „Obtenir mon âge de départ à la retraite“ der Assurance retraite (persönliches Konto erforderlich). Er zeigt Ihr frühestes Alter mit voller Rente sowie Ihre erworbenen und noch fehlenden Quartale.
Quellen
- service-public.gouv.fr – F14043: À partir de quel âge un salarié peut-il partir en retraite ? (geprüft am 14.08.2026)
- service-public.gouv.fr – F14044: Pension de retraite de base à taux plein du salarié (geprüft am 14.08.2026)
- service-public.gouv.fr – Suspension de la réforme des retraites : qui est concerné ? (27.02.2026)
- Légifrance – Gesetz Nr. 2025-1403 vom 30.12.2025 (LFSS 2026), Artikel 105
- Cnav – Rundschreiben Nr. 2026-07 vom 05.03.2026: Rentenalter und Versicherungsdauer
- Cnav – Rundschreiben Nr. 2025-33 vom 23.12.2025: SMIC 2026 und Quartalsanrechnung
- service-public.gouv.fr – F21551: Combien de trimestres un salarié doit-il avoir au minimum pour percevoir une retraite ? (geprüft am 28.08.2025)
- service-public.gouv.fr – F13845: Retraite anticipée pour carrière longue du salarié (geprüft am 01.09.2026)
- service-public.gouv.fr – F13941: Comment faire sa demande de retraite lorsqu’on est salarié ? (geprüft am 01.09.2025)
- europa.eu – Staatliche Rente im Ausland (zuletzt überprüft am 03.09.2026)
- gesetze-im-internet.de – § 35 SGB VI: Regelaltersrente mit 67 und § 235 SGB VI: Übergangsregelung nach Jahrgang
Stand: 24.09.2026 – alle Angaben am 24.09.2026 bei den oben genannten offiziellen Stellen geprüft. Eine Frage zu Ihrer persönlichen Situation? Schreiben Sie unseren Juristen.